Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung – 976 Fälle seit November 2024
Lotta SchneiderSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung – 976 Fälle seit November 2024
In Sachsen-Anhalt ermöglicht ein neues Gesetz die einfachere Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags. Seit November 2024 erlaubt das Selbstbestimmungsgesetz Anpassungen ohne langwierige Prüfverfahren. Nach Angaben der Behörden haben bereits 976 Personen das neue Verfahren genutzt, um ihre Eintragungen ändern zu lassen.
Die Reform ist seit mehreren Monaten in Kraft. Die Daten zeigen, dass vor allem Erwachsene das System in Anspruch genommen haben – nur etwa 40 der 976 Fälle betreffen Minderjährige. Die genaue Zahl der Minderjährigen hält die Landesregierung jedoch vertraulich.
Die meisten erfassten Fälle bei Minderjährigen betrafen Übergänge von weiblich zu männlich. Bisher wurde ein einziger Verdachtsfall auf Missbrauch im Rahmen der neuen Regelungen registriert.
In seltenen Fällen haben Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen. Vier solche Fälle wurden bestätigt. Unterdessen bezeichnete der Fachverband der Standesämter die Reform als weitgehend erfolgreich.
Aktuell werden mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, für verurteilte Personen eine Wartefrist von fünf Jahren einzuführen, bevor sie ihren rechtlichen Geschlechtseintrag ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Anpassung des Geschlechtseintrags deutlich vereinfacht. Mit 976 vorgenommenen Änderungen verzeichnet das Gesetz eine breite Nutzung, vor allem unter Erwachsenen. Die Behörden beobachten weiterhin die Auswirkungen und prüfen Anpassungen, um Missbrauch vorzubeugen.






