Russischer Öltanker Eventin in der Ostsee beschlagnahmt – Umweltgefahr abgewendet
Greta KleinRussischer Öltanker Eventin in der Ostsee beschlagnahmt – Umweltgefahr abgewendet
Ein russischer Öltanker mit fast 100.000 Tonnen Rohöl an Bord wurde im April von deutschen Zollbehörden beschlagnahmt und abgeschleppt. Das unter dem Namen Eventin fahrende Schiff hatte auf See aufgrund eines kritischen Systemausfalls die Kontrolle verloren, war manövrierunfähig treibend liegen geblieben und stellte damit eine Umweltgefahr in der Ostsee dar. Die Behörden griffen ein, um eine ökologische Katastrophe zu verhindern.
Die Eventin war auf dem Weg vom russischen Ust-Luga zum ägyptischen Port Said, als der technische Defekt auftrat. Ohne eigenen Antrieb bildete der Tanker eine ernste Bedrohung, woraufhin der deutsche Zoll spezialisierte Schleppboote für eine Notabschleppung charterte. Das Schiff wurde zum Ankerplatz Nordperd in der Nähe der Insel Rügen gebracht – ein Standort, der aufgrund seiner Sicherheit und des geringeren Risikos von Ölunfällen ausgewählt worden war.
Der Tanker gehört zur sogenannten "Schattenflotte" Russlands, einer Gruppe von Schiffen, die unter EU-Sanktionen operieren. Deutsche Beamte bestätigten die Beschlagnahmung, doch die rechtliche Auseinandersetzung darüber bleibt unklar – bisher hat keine Partei öffentlich die Verantwortung übernommen. Der Vorfall unterstreicht die Schwierigkeiten bei der Überwachung und Regulierung von Schiffen, die mit sanktionierten Staaten in Verbindung stehen.
Das Bundesfinanzministerium bestätigte später den Einsatz und betonte die Notwendigkeit, das Schiff zu sichern und die umliegenden Gewässer zu schützen. Trotz rechtlicher Gegenwehr bleibt die Eventin weiterhin unter deutscher Kontrolle am festgelegten Ankerplatz.
Die Abschleppung der Eventin verdeutlicht die anhaltenden Risiken, die von sanktionierten Schiffen in europäischen Gewässern ausgehen. Die deutschen Behörden überwachen das Schiff weiterhin, um sicherzustellen, dass es sicher verankert bleibt und von stark frequentierten Schifffahrtsrouten ferngehalten wird. Der Fall wirft zudem Fragen zur Durchsetzung von Maßnahmen gegen Schattenflotten auf, die unter internationalen Beschränkungen operieren.






