04 April 2026, 18:04

Regensburger Zoll deckt 100.000-Euro-Betrug durch Scheinselbstständigkeit auf

Schwarze und weiße Zeichnung einer Fabrik mit rauchenden Schornsteinen, umgeben von Gebäuden, Bäumen, Pflanzen, Pfählen und Bahnschienen, mit dem Text '1892 - die Fabrik des Eisenerzes' unten.

Regensburger Zoll deckt 100.000-Euro-Betrug durch Scheinselbstständigkeit auf

Ein Kosovare ist vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden, nachdem das Zollamt Regensburg einen Fall von Scheinselbstständigkeit aufgedeckt hatte. Der Mann arbeitete für dieselbe Baufirma sowohl als Angestellter als auch unter vorgetäuschter Selbstständigkeit – was zu einem Schaden von über 100.000 Euro für die Sozialversicherung führte.

Die Ermittlungen begannen, als die Behörden feststellten, dass der Mann seine Arbeitswoche zwischen regulärer Beschäftigung und fingierter Selbstständigkeit aufteilte. Drei Tage pro Woche stand er offiziell auf der Gehaltsliste des Unternehmens. An den verbleibenden zwei Tagen gab er vor, selbstständig zu sein – nutzte jedoch weiterhin die Werkzeuge der Firma, hielt sich an deren Arbeitspläne und hatte keine weiteren Auftraggeber.

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Der Betrug flog auf, nachdem Prüfer bemerkt hatten, dass die Rechnungen von der Baufirma selbst ausgestellt wurden. Obwohl der Mann ein eigenes Metallverlegeunternehmen angemeldet hatte, blieb seine Arbeit vollständig von seinem früheren Arbeitgeber kontrolliert. Gerhard Pylipp, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zollamt Regensburg, betonte die Bedeutung solcher Ermittlungen für den Schutz fairen Wettbewerbs und der Sozialkassen.

Das Amtsgericht Regensburg urteilte, dass es sich um eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit handelte. Die vorgetäuschte Selbstständigkeit umging nicht nur Steuerpflichten, sondern entzog der Sozialversicherung Beiträge in Höhe von mehr als 100.000 Euro.

Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Zollbehörden im Kampf gegen illegale Beschäftigung. Die Geldstrafe von 7.200 Euro spiegelt die Schwere des Betrugs wider, der durch gefälschte Selbstständigkeit finanzielle Verpflichtungen umgehen sollte. Dies reiht sich ein in eine bundesweite Zollprüfung, bei der bereits ähnliche Fälle von Scheinselbstständigkeit aufgedeckt wurden.

Quelle