21 April 2026, 02:03

Rechtsexperte fordert grundlegende Reform der Schwarzfahr-Regeln in Deutschland

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrischen Stadt, zeigt Bilder von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert grundlegende Reform der Schwarzfahr-Regeln in Deutschland

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen

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Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zum Schwarzfahren. Die aktuellen Gesetze belasteten das Justizsystem übermäßig und setzten strafrechtliche Sanktionen nicht nur als letztes Mittel ein, kritisiert er. Seine Äußerungen fallen in eine Zeit, in der Statistiken zeigen, dass mittlerweile jedes vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahrdelikte zurückgeht.

Frister stuft einfaches Schwarzfahren – insbesondere wenn keine technischen Zugangshürden wie Schranken umgangen werden – nicht als schwerwiegendes Fehlverhalten ein. Solche Fälle sollten seiner Meinung nach als zivilrechtliche Vertragsverstöße und nicht als Straftaten behandelt werden. Bei Schwarzfahren im Fernverkehr, das 2024 etwa jeden achten gemeldeten Fall ausmachte, befürwortet er jedoch weiterhin strafrechtliche Konsequenzen.

Obwohl Frister eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ablehnt, lehnt er Vorschläge ab, Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Sein Hauptkritikpunkt ist, dass die aktuelle Regelung Freiheitsstrafen als mögliche Strafe vorsieht. Stattdessen fordert er, dass nur wirklich verwerfliches Verhalten strafrechtlich verfolgt werden sollte.

Fristers Haltung unterstreicht die wachsende Debatte darüber, wie Deutschland mit Bagatelldelikten umgeht. Da Schwarzfahren einen erheblichen Anteil an Ersatzfreiheitsstrafen ausmacht, warnt er vor einer zu weit gefassten Anwendung des Gesetzes. Seine Reformvorschläge zielen darauf ab, die Gerichte zu entlasten, ohne die Ahndung schwerwiegenderer Verstöße zu vernachlässigen.

Sollten seine Pläne umgesetzt werden, würde sich die Verfolgung von Schwarzfahrern in Deutschland grundlegend ändern. Die Zahl der Fälle, die die Justiz belasten, könnte sinken, während Schwarzfahren im Fernverkehr weiterhin strafrechtlich verfolgt würde. Geringfügige Verstöße würden dagegen in den zivilrechtlichen Bereich überführt.

Quelle