21 March 2026, 12:03

"Playboy"-Verlag verklagt Meta nach Facebook-Sperre wegen Intransparenz

Titelbild einer alten deutschen Zeitschrift namens 'Frauenwarte' mit einem Schwarz-Weiß-Foto von drei lächelnden Menschen (einem Mann und zwei Frauen) und dem Text 'Deutscher Weltkrieg'.

"Playboy"-Verlag verklagt Meta nach Facebook-Sperre wegen Intransparenz

Der Medienverlag Kouneli Media, Herausgeber des Playboy-Magazins, geht rechtlich gegen Meta vor, nachdem die deutsche Facebook-Seite des Magazins dauerhaft gelöscht wurde. Das Unternehmen wirft Meta vor, die Sperrung sei intransparent erfolgt, und hat nun Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Meta hatte die deutsche Facebook-Seite des Playboy deaktiviert und dabei auf Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards verwiesen. Die Vorwürfe bezogen sich demnach auf "sexuell suggestiven Kontakt zwischen Erwachsenen" sowie "Nacktheit und sexuelle Aktivitäten". Welche konkreten Beiträge die Entscheidung ausgelöst haben, führte das Unternehmen jedoch nicht näher aus.

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Seit der Sperrung hat Kouneli Media wiederholt bei Meta um Aufklärung nachgesucht. Myriam Karsch, Geschäftsführerin des Verlages, bezeichnete die vollständige Löschung eines journalistischen Mediums als unverhältnismäßig. Trotz Versuchen eines konstruktiven Dialogs habe Meta weder reagiert noch detaillierte Antworten geliefert.

Kouneli Media hat inzwischen eine Münchner Kanzlei beauftragt, um eine einstweilige Verfügung gegen Meta zu erwirken. Der Medienverband der freien Presse (MVFP) unterstützt die rechtlichen Schritte und warnt, dass Metas Vorgehen die Pressefreiheit untergraben könnte. Stand März 2026 hat die Bundesnetzagentur noch nicht öffentlich auf die Beschwerde reagiert.

Im Mittelpunkt des Streits steht Metas Durchsetzung von Inhaltsregeln sowie der Vorwurf mangelnder Transparenz gegenüber Kouneli Media. Da das Verfahren nun läuft, könnte das Urteil Präzedenzcharakter für den Umgang von Social-Media-Plattformen mit Verlagsaccounts haben. Der Fall wirft zudem Fragen zur Nachvollziehbarkeit von Moderationsentscheidungen auf, die Medienunternehmen betreffen.

Quelle