Münchner Gericht stoppt irreführende Werbung eines Versicherungsvermittlers
Lotta SchneiderMünchner Gericht stoppt irreführende Werbung eines Versicherungsvermittlers
Ein Münchner Gericht hat einen Versicherungsvermittler verurteilt, weil er Kunden mit seinem Firmennamen und seiner Werbung in die Irre geführt hat. Das Landgericht München I entschied, dass seine Verwendung des Begriffs "Versicherung" ohne klaren Hinweis auf seinen Status als Makler eine irreführende Geschäftspraxis darstelle. Das Urteil folgt auf eine Abmahnung des Wettbewerbszentrums, die der Vermittler ignoriert hatte.
Der Fall (Aktenzeichen: 37 O 13498/24) drehte sich um die Website und den Firmennamen des Vermittlers. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Begriffe wie "Versicherung" oder "Versicherungsdienstleistungen" fälschlicherweise den Eindruck erweckten, es handele sich um ein Versicherungsunternehmen und nicht um einen Makler. Seine Verteidigung, die Wortwahl mache seine Rolle als Vermittler deutlich, wurde zurückgewiesen.
Auf seiner Website warb der Mann mit einer "Pauschalgebühr" und versprach Deckung für Hausrat, Haftpflicht, Unfälle und mehrere Fahrzeuge. Auch diese Darstellung verstärkte laut Urteil den irreführenden Eindruck. Das Gericht ordnete an, dass er den Begriff "Versicherung" nur noch verwenden darf, wenn er gleichzeitig klar als Makler kenntlich macht. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine sechsmonatige Haftstrafe.
Das Wettbewerbszentrum hatte dem Vermittler bereits am 10. Juni 2024 eine Abmahnung zugestellt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Da er sich weigerte, kam es zur Klage. Aus den Unterlagen geht hervor, dass er seit März 2022 im Deutschen Versicherungsvermittlerregister mit einer Gewerbeerlaubnis für Versicherungsvermittlung eingetragen ist.
Das Urteil ist Teil einer größeren Offensive. Das Wettbewerbszentrum hat bereits sechs weitere Makler wegen ähnlich irreführender Firmennamen abgemahnt, von denen vier ihre Bezeichnungen bereits geändert haben.
Die Entscheidung zwingt den Vermittler, sein Markenauftritt und seine Werbung anzupassen, um Strafen zu vermeiden. Gleichzeitig sendet das Urteil ein klares Signal für eine strengere Ahndung von Maklern, deren Namen oder Marketing Verbraucher in die Irre führen könnten. Das Wettbewerbszentrum beobachtet die Branche weiterhin auf ähnliche Fälle.






