Jahrelanger Baurechtsstreit in Wolfratshausen eskaliert vor Gericht
Ein langjähriger Rechtsstreit um drei illegal errichtete Wohngebäude in Wolfratshausen geht in die nächste Runde. Die Eigentümerin, gegen die ein Abrissbefehl und Strafen von über 720.000 Euro verhängt wurden, hat den Fall vor das Verwaltungsgericht München gebracht. Eine für Mitte März anberaumte Verhandlung wird ihre Klage gegen die Vollstreckung des Urteils durch den Freistaat Bayern prüfen.
Die Gebäude in der Isarspitz 24, 24a und 25 weichen laut Feststellung von den genehmigten Plänen aus dem Jahr 2014 ab: Unter anderem sind die Wände bis zu 70 Zentimeter höher als erlaubt, und eine nicht genehmigte Doppelgarage ersetzt einen ursprünglich vorgesehenen Carport.
Der Konflikt begann, als das Landratsamt und der Bürgermeister schwere Verstöße gegen das Baurecht bestätigten. Dazu zählten unter anderem deutlich überhöhte Mauern, unautorisierte Aufschüttungen des Geländes sowie strukturelle Änderungen ohne Genehmigung. Trotz der Einwände der Eigentümerin bestätigte das Bayerische Verwaltungsgericht die Entscheidung des Landkreises und wies sowohl die Beschwerde des Bauunternehmens als auch der Eigentümerin ab.
Im Jahr 2024 ging das Landratsamt noch einen Schritt weiter und lehnte drei separate Anträge ab, die Gebäude an den ursprünglichen Genehmigungsstand anzupassen. Auch diese Ablehnungen sind nun Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, wobei entsprechende Klagen anhängig sind. Unterdessen lehnte der Stadtrat den jüngsten Antrag der Eigentümerin ab, die Bauten unter inzwischen abgelaufenen Genehmigungen abzureißen und neu zu errichten – was ihr kaum noch Handlungsmöglichkeiten lässt.
Die Behörden bestehen auf einem vollständigen Abriss, weshalb zwei der Häuser derzeit leer stehen. Die Eigentümerin zeigt sich jedoch weiter kämpferisch und kündigte nach der Ablehnung durch den Stadtrat weitere rechtliche Schritte an. Sollte sie den Abrissbefehl bis zum Stichtag am 1. Mai 2023 nicht umsetzen, drohen Zwangsgelder in Höhe von insgesamt über 720.000 Euro.
Politisch ist der Fall umstritten: Während die örtlichen Grünen sich gegen einen Abriss aussprechen und auf den Wohnraummangel verweisen, betont das Landratsamt, dass die Verstöße zu gravierend seien, um sie zu ignorieren. Die Stadt Wolfratshausen selbst ist zwar in das Verfahren eingebunden, besitzt jedoch keine direkte Genehmigungsbefugnis – die endgültigen Entscheidungen liegen beim Landkreis.
Die anstehende Verhandlung in München wird zeigen, ob der Abrissbefehl Bestand hat oder ob die Eigentümerin weitere Fristverlängerungen aushandeln kann. Angesichts der wachsenden Strafen und schrumpfenden rechtlichen Optionen wird das Urteil maßgeblich über das Schicksal der umstrittenen Gebäude entscheiden. Der Fall wirft zudem die anhaltende Spannung zwischen strengen Bauvorschriften und dem lokalen Wohnungsbedarf auf.






