Hubigs Reform: Femizide sollen künftig immer als Mord bestraft werden
Lotta SchneiderHubigs Reform: Femizide sollen künftig immer als Mord bestraft werden
Bundesjustizministerin schlägt Gesetzesänderung vor: Geschlechtsspezifische Tötungen sollen als Mord gewertet werden
Die deutsche Justizministerin will das Strafrecht reformieren, um sicherzustellen, dass Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven künftig konsequent als Mord bestraft werden. Damit sollen Lücken im geltenden Recht geschlossen werden, aufgrund derer solche Taten bisher teilweise nur als Totschlag gewertet werden – mit deutlich milderen Strafen.
Nach aktuellem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder Eifersucht zwar als Mord verfolgt werden. Dennoch stufen einige Gerichte diese Fälle weiterhin als Totschlag ein, was kürzere Haftstrafen und eine garantierte Entlassung zur Folge hat. Nur eine Verurteilung wegen Mordes ermöglicht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt nun eine Präzisierung des Strafgesetzbuchs an, um „Femizide“ und geschlechterbasierte Gewalt explizit zu erfassen. Ihr Entwurf sieht vor, den Mordtatbestand auf Fälle auszuweiten, in denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts getötet wird.
Die Neuregelung würde bedeuten, dass Täter, die aus geschlechtsspezifischem Hass oder Vorurteilen heraus töten, wegen Mordes und nicht mehr wegen Totschlags angeklagt werden. Damit sollen schärfere Strafen und klarere rechtliche Konsequenzen für solche Verbrechen durchgesetzt werden.
Wird die Reform verabschiedet, fällt es Tätern geschlechtermotivierter Tötungen künftig schwerer, lebenslangen Haftstrafen zu entgehen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Opferschutz zu stärken und ein deutliches Signal zur Schwere dieser Straftaten zu setzen.






