31 March 2026, 14:05

Hamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn

Schwarzes und weißes Plakat mit der Aufschrift "Vergewaltigung auf Vergewaltigung oder die Gerechtigkeit in ihrer eigenen Falle" in fetter schwarzer Schrift, wahrscheinlich Ankündigung einer Comedy-Show.

Hamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn

Ein Hamburger Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn der Stadt zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2024, als Michael W. Tibor P. mit abwertenden Bemerkungen über dessen Äußeres anging. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Probleme mit queerenfeindlichen Hassverbrechen in Deutschland – allein im vergangenen Jahr wurden über 2.000 solche Straftaten registriert.

Die Auseinandersetzung begann spätabends in einem Zug der Hamburger U-Bahn. Tibor P. hatte einen schwulen Club besucht und war auf dem Heimweg, als Michael W. ihn anstarrte und seine Lacklederschuhe verspottete. Augenzeugen berichteten später, Michael W. habe Tibor P. als "Bazille" (ein abwertender Begriff) und "Schande" bezeichnet – deutlich wurde, dass die Beleidigungen mit der sexuellen Orientierung zusammenhingen.

Ein Umstehender griff ein und wies Michael W. an, "den Mund zu halten". Dennoch eskalierte die Situation, bis die Polizei eintraf. Michael W. leistete Widerstand gegen die Beamten und beleidigte auch diese.

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Während des Prozesses entschuldigte sich Michael W. mit den Worten: "Ich kann nicht erklären, was passiert ist. Aber ich möchte mich dafür entschuldigen." Tibor P. nahm die Entschuldigung an, fügte jedoch hinzu: "Ich wäre froh, wenn Sie so etwas nie wieder tun würden." Der Richter würdigte den Mut des Zeugen, der sich geäußert hatte, und bestätigte, dass die Beleidigungen eindeutig homophoben Charakter trugen.

Michael W. wurde wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, die in 150 Tagessätzen abgegolten werden muss. Zudem sieht er sich mit separaten Vorwürfen wegen Körperverletzung konfrontiert, die er bestreitet.

Das Urteil fällt in eine Zeit zunehmender queerenfeindlicher Hasskriminalität in Deutschland – im vergangenen Jahr wurden 2.048 Vorfälle dokumentiert. Der Fall setzt ein Zeichen für die Ahndung homophober Angriffe im öffentlichen Raum. Die Aussagen von Tibor P. und dem Zeugen waren entscheidend für die Verurteilung.

Quelle