Gericht zwingt YouTube zu klareren Kennzeichnungen bei Werbevideos
Lotta SchneiderGericht: YouTube-Werbung muss klar als solche gekennzeichnet sein - Gericht zwingt YouTube zu klareren Kennzeichnungen bei Werbevideos
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube die Kennzeichnung von gesponserten Videos verbessern muss. Die Entscheidung folgt auf einen Rechtsstreit um ein Video, das eine Handelsplattform bewarb, ohne die Finanzierungsquelle deutlich offenzulegen. Das Urteil unterstreicht die strengere Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU.
Das Landgericht Bamberg urteilte, dass ein zehnsekündiger Hinweis im Video nicht ausreiche, um die Transparenzvorgaben zu erfüllen. Die Klage war von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht worden, die argumentierte, dass Zuschauer nicht ausreichend über den werblichen Charakter des Inhalts informiert wurden.
Das Gericht stellte fest, dass das Video gegen den DSA verstieß, da die Sponsorenfinanzierung nicht eindeutig erkennbar war. Nach dem Urteil müssen gesponserte YouTube-Videos künftig klarere Werbekennzeichnungen tragen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Zuschauer zwischen unabhängigen Inhalten und bezahlten Werbeinhalten leichter unterscheiden können.
YouTube hat noch nicht bekannt gegeben, wie die Plattform auf das Urteil reagieren wird. Möglicherweise muss das Unternehmen seine Richtlinien anpassen, um den gerichtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für strengere Werbetransparenz auf YouTube in der EU. Videos mit Sponsoring müssen künftig auffälligere Hinweise enthalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Entscheidung stärkt das Ziel des DSA, Verbraucher vor irreführenden Inhalten zu schützen.