Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt
Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsentscheid wieder aufgenommen
Nach einer gerichtlichen Entscheidung darf im Kürnacher Wald bei Kempten wieder auf Gämsen gejagt werden. Das Urteil erlaubt Jägern, in acht Revieren des Gebiets bis zu 15 Tiere zu erlegen. Damit endet ein langwieriger Rechtsstreit über die Auswirkungen auf den lokalen Gamsbestand.
Der Abschussplan war erstmals am 1. April 2021 von der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu genehmigt worden. Er wurde in Abstimmung mit der Jagdgenossenschaft Buchenberg erarbeitet. Die Umweltschutzorganisation Wildes Bayern e.V. klagte jedoch gegen die Entscheidung mit der Begründung, der Gamsbestand sei zu klein, um eine Bejagung zu verkraften.
Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage am 22. Februar 2022 ab. Die Richter urteilten, dass die genehmigte Quote von 15 Gämsen das Überleben der Art nicht gefährde. Ihre Entscheidung stützte sich auf eine Ortsbegehung aus dem Jahr 2019 sowie weitere Untersuchungen zur Gesundheit und Entwicklung des Bestands.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Behörde die Bedürfnisse der Gämsen korrekt gegen die Sorgen um Waldschäden durch Verbiss abgewogen habe. Auf der baden-württembergischen Seite des Kürnach war die Jagd bereits erlaubt – nun können auch Freizeitjäger im Allgäu wieder in den Wald. Wildes Bayern e.V. hatte auf eine Zählung aus dem Jahr 2020 verwiesen, laut der nur 18 Gämsen im Wald lebten, doch das Gericht bestätigte den Abschussplan trotzdem.
Das Urteil bedeutet, dass im Kürnacher Wald nun bis zu 15 Gämsen erlegt werden dürfen. Jäger in der Region haben ihre Aktivitäten wieder aufgenommen, während Naturschützer weiterhin Bedenken wegen der Bestandsgröße äußern. Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall dafür, wie die lokale Wildtierbewirtschaftung künftig mit ähnlichen Konflikten umgeht.






