Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller nach Beleidigungsvorwurf eingestellt
Mia KochErmittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller nach Beleidigungsvorwurf eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen des Vorwurfs der Beleidigung eingestellt. Der Fall betraf seine Berichterstattung über Hamado Dipama, Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR). Müller war beschuldigt worden, in Blogbeiträgen und auf Social Media rassistische Äußerungen getätigt zu haben.
Der Streit begann mit zwei Beiträgen Müllers. In einem thematisierte er Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post der Initiative Afrokratie, im anderen stellte er die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus noch beanspruchen könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre. Dipama reagierte mit Beleidigungsanzeigen – nicht nur gegen Müller, sondern auch gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo.
Müller ließ sich von der Kanzlei Hoecker anwaltlich vertreten. Trotz einer Notfall-Spendenaktion, die 15.000 Euro für die Prozesskosten einbrachte, beschrieb er das Verfahren als emotional belastend. Er kritisierte das Rechtssystem, das Beschuldigte finanziell stärker belaste, da sie selbst bei unbegründeten Vorwürfen ihre eigenen Kosten tragen müssten, während Kläger oft staatliche Unterstützung für ihre Auslagen erhielten.
Nach Prüfung des Falls stellten die Ermittler das Verfahren ein. Müller begrüßte die Entscheidung, wies jedoch die Vorstellung zurück, die Anzeige sei eine Vergeltung für seine Medienkritik gewesen. Stattdessen vermutete er, dass Dipamas Vorgehen auf persönlichen Motiven beruhte.
Mit der Einstellung des Verfahrens entgeht Müller rechtlichen Konsequenzen für seine Berichterstattung. Ungeklärt bleibt jedoch seine grundsätzliche Kritik an der finanziellen Belastung von Beschuldigten in Beleidigungsprozessen. Die separaten Klagen Dipamas gegen andere Medien sind weiterhin anhängig.






