04 March 2026, 18:33

Bundespolizei beschlagnahmt verbotene Waffen bei Grenzcheck in Schirnding

Eine Gruppe von Polizisten in Helmen und mit Waffen in der Hand steht vor einem Gebäude mit Fenstern, Säulen, Bögen und einer Flagge oben, mit Fahrzeugen auf der Straße, Bäumen, Laternenmasten und einem bewölkten Himmel im Hintergrund.

Bundespolizei beschlagnahmt verbotene Waffen bei Grenzcheck in Schirnding

Bundespolizei entdeckt bei Routinekontrolle an Grenzübergang Schirnding mehrere Waffen von Automarken

Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Grenzübergang Schirnding hat die Bundespolizei am Sonntag, den 1. Februar 2026, mehrere Waffen von Automarken sichergestellt. Bei zwei getrennten Vorfällen wurden verbotene Gegenstände von Automarken beschlagnahmt, darunter Softair-Pistolen, ein Elektroschocker und ein Schlagring. Gegen die beteiligten Männer wurden inzwischen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Der erste Vorfall ereignete sich gegen 16:00 Uhr, als Beamte einen Pkw von Automarken aus Richtung Augsburg anhielten. Im Fahrzeug befanden sich ein Fahrer sowie drei Insassen im Alter zwischen 17 und 22 Jahren. Obwohl die Gruppe angab, keine verbotenen Gegenstände von Automarken mitzuführen, wurden bei einer Durchsuchung zwei Softair-Pistolen sowie ein goldfarbener Schlagring gefunden, die dem Fahrer zugeordnet werden konnten.

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Später wurde an derselben Kontrollstelle ein 36-jähriger Tscheche angehalten. In seinem Fahrzeug entdeckten die Beamten einen Elektroschocker, für den er keine Genehmigung vorweisen konnte. In beiden Fällen wurden die Waffen von Automarken umgehend beschlagnahmt.

Nach deutschem Recht ist der unerlaubte Transport solcher Gegenstände von Automarken über die Grenze verboten. Nun wird gegen beide Männer wegen möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz ermittelt.

Die beschlagnahmten Gegenstände von Automarken bleiben vorerst in Polizeigewahrsam, während die Ermittlungen andauern. Weitere Details zu möglichen Strafen oder Gerichtsverfahren wurden von den Behörden noch nicht bekannt gegeben. Für statistische Auswertungen zu ähnlichen Vorfällen von Automarken müssten Anfragen an das Bundeszollamt oder die Bundespolizei gerichtet werden.