Bundesländer fordern Rückkehr zur Pauschalförderung für Geflüchtete
Ein Großteil der deutschen Bundesländer drängt die Bundesregierung, die jährliche Pauschalzahlung für die Integration von Geflüchteten wieder einzuführen. Sie argumentieren, dass die aktuelle pro-Kopf-Förderung die steigenden Kosten nicht mehr deckt. Die Integrationsministerin von Nordrhein-Westfalen, Verena Schäffer, treibt die Forderung nach einer Rückkehr zum alten System voran.
Von 2016 bis 2023 erhielt die Länder jährlich eine Globalzuweisung vom Bund für Integrationsmaßnahmen, die 2019 mit 2,44 Milliarden Euro ihren Höchststand erreichte. Dieses System endete 2024 und wurde durch eine Einmalzahlung von 7.500 Euro pro neuem Asylantragsteller ersetzt.
Nun fordern acht Bundesländer – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Nordrhein-Westfalen – die Wiedereinführung der früheren Pauschalförderung. Sie begründen dies damit, dass die aktuelle Kopfpauschale die tatsächlichen Ausgaben nicht abdeckt. Besonders die Kommunen sind stark auf Bundesmittel angewiesen, um Integrationsprogramme zu finanzieren.
Die Länder verlangen eine langfristige Kostenbeteiligung des Bundes. Ohne diese drohe, so ihre Warnung, die für eine erfolgreiche Integration notwendige Infrastruktur in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt zu werden.
Der Vorstoß unterstreicht die wachsenden Sorgen über Finanzierungslücken in der Geflüchtetenhilfe. Sollte die Bundesregierung zustimmen, erhielten die Länder planbare finanzielle Unterstützung anstelle der bisherigen pro-Kopf-Zahlungen. Die Entscheidung wird maßgeblich prägen, wie Integrationsleistungen in den kommenden Jahren finanziert werden.






