Bayern führt 2026 den Wasserpfennig ein – was das für Verbraucher bedeutet
Greta KleinBayern führt 2026 den Wasserpfennig ein – was das für Verbraucher bedeutet
Ab Juli 2026 führt Bayern eine neue Abgabe auf Wasserentnahme ein, die sogenannte Wasserpfennig. Die Gebühr soll Maßnahmen zum Schutz der Gewässer im gesamten Bundesland finanzieren. Vergleichbare Abgaben gibt es in anderen deutschen Regionen bereits seit Jahrzehnten.
Die bayerische Staatsregierung billigte im Juli Änderungen am Landeswassergesetz, darunter auch die Pläne für den Wasserpfennig. Pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser werden 1,5 Cent fällig. Die Abgabe orientiert sich an bereits bestehenden Modellen in anderen Bundesländern.
Der Wasserpfennig existiert in Baden-Württemberg bereits seit 1988. Berlin und Hamburg führten ihn ein Jahr später ein, Sachsen-Anhalt zog 2011 mit einer eigenen Variante nach. Da jedes Bundesland den Satz selbst festlegt, unterscheiden sich die Kosten in Deutschland regional.
Die Einnahmen aus der Abgabe fließen in Projekte zum Schutz der Wasserressourcen. Die Entscheidung unterstreicht die wachsenden Bemühungen, das Grundwasser nachhaltig zu bewirtschaften. Der bayerische Wasserpfennig tritt Mitte 2026 in Kraft und reiht sich damit in bestehende Systeme anderer Bundesländer ein. Sämtliche eingenommenen Mittel werden in den Erhalt der Wasservorräte und Ökosysteme investiert.






