Bayerisches Gericht bestätigt Redeverbot für Björn Höcke bei AfD-Veranstaltung
Leon SchröderBayerisches Gericht bestätigt Redeverbot für Björn Höcke bei AfD-Veranstaltung
Ein bayerisches Gericht hat ein Verbot aufrechterhalten, das Björn Höcke, den umstrittenen Vorsitzenden der AfD in Thüringen, daran hindert, auf einer Parteiveranstaltung in Seybothenreuth zu sprechen. Das Urteil ist bereits das zweite in diesem Jahr, bei dem eine Kommune eine neue rechtliche Bestimmung nutzt, um seine Auftritte zu blockieren. Höcke, bekannt für seine rechtsextremen Positionen, sieht sich wiederholt Einschränkungen durch das aktualisierte Bayerische Gemeindegesetz gegenüber.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte das Redeverbot am 12. Februar 2026, nachdem die Gemeinde Seybothenreuth ihren Mietvertrag mit der AfD nachträglich geändert hatte. Ursprünglich hatten die Behörden versucht, die Veranstaltung vollständig abzusagen, scheiterten jedoch an verfassungsrechtlichen Garantien für die Versammlungsfreiheit. Stattdessen fügten sie eine Klausel ein, die Höcke untersagt, vor den Teilnehmenden zu sprechen.
Dieser Fall folgt einer ähnlichen Entscheidung in Lindenberg im Allgäu Anfang Februar, wo lokale Behörden Höcke ebenfalls das Wort verwehrten. Beide Fälle stützen sich auf eine 2025 eingeführte Novelle des Bayerischen Gemeindegesetzes, die es Kommunen ermöglicht, Veranstaltungen zu beschränken, die nationalsozialistische Gewalt oder Antisemitismus fördern könnten.
Die AfD verurteilte die Urteile und kündigte an, dagegen mit weiteren juristischen Mitteln vorzugehen. Unterdessen bereiten linksextreme Aktivistinnen und Aktivisten in Seybothenreuth eine Großdemonstration während des Parteitags vor – mit tausenden erwarteten Teilnehmenden.
Die Gerichtsentscheidung festigt die Anwendung des neuen bayerischen Rechtsinstruments zur Eindämmung rechtsextremer Rhetorik. Höcke bleibt damit in mindestens zwei Städten von Auftritten bei AfD-Veranstaltungen ausgeschlossen, während die Partei weiterhin gegen das vorgeht, was sie als Angriff auf die Meinungsfreiheit bezeichnet. Die geplanten Proteste gegen die Präsenz der AfD werden wie vorgesehen stattfinden.